Einkommensteuer — Ein|kom|men|steu|er 〈f. 21〉 = Einkommenssteuer * * * Ein|kom|men|steu|er usw.: ↑ Einkommenssteuer usw. * * * Einkommensteuer, eine Personensteuer, bei der (im Gegensatz zur Körperschaftsteuer für die juristischen Personen u. Ä.) das Einkommen… … Universal-Lexikon
Steuern — Abgaben; Gebühren * * * steu|ern [ ʃtɔy̮ɐn] <tr.; hat: (bei einem Fahrzeug) das Steuer, die Lenkung bedienen: das Schiff, Auto steuern. Syn.: ↑ fahren, ↑ führen, ↑ lenken, ↑ manö … Universal-Lexikon
steuern — kontrollieren; regieren; lenken; dirigieren; manövrieren; führen; reglementieren; regeln; regulieren; schalten (technisch); verdrehen … Universal-Lexikon
Freibetrag — Frei|be|trag 〈m. 1u〉 Betrag, der nicht der Besteuerung unterliegt * * * Frei|be|trag, der (Steuerw.): Betrag, der vor der Berechnung der Steuer vom Einkommen abgezogen werden kann. * * * Freibetrag, ein bei der Ermittlung der… … Universal-Lexikon
Steuerbemessungsgrundlage — Steu|er|be|mes|sungs|grund|la|ge, die (Steuerw.): bestimmter Betrag, Wert, der bei der Ermittlung der Höhe der zu entrichtenden Steuern zugrunde liegt. * * * Steuerbemessungsgrundlage, die Größe, die der Berechnung der Steuerschuld zugrunde… … Universal-Lexikon
Einkommensteuer: Grundlagen — Die Einkommensteuer ist in Deutschland die bedeutendste Einnahmequelle der öffentlichen Haushalte. 1997 betrug das Aufkommen der Einkommensteuer rund 266 Mrd. DM, einschließlich ihrer besonderen Erhebungsarten Lohnsteuer und Zinsabschlag. Dies… … Universal-Lexikon
Steueraushöhlung — Steuer|aushöhlung, die Steuererosion … Universal-Lexikon
Steuervergünstigungen — Steuervergünstigungen, steuerliche Ausnahmeregelungen, die für bestimmte Haushalte und Unternehmen beziehungsweise für bestimmte besteuerbare Sachverhalte die Steuerschuld verringern und auf diese Weise für die öffentliche Hand zu… … Universal-Lexikon