Steuererosion

Steuererosion
Steuer|erosion,
 
Steuer|aushöhlung, die Verringerung der potenziellen Steuerbemessungsgrundlage (v. a. bei der Einkommensteuer) durch die Gewährung von Steuervergünstigungen (z. B. Freibeträge, Sonderabschreibungen) seitens des Gesetzgebers. Die Steuererosion machte sich in den letzten Jahren in den meisten Industriestaaten zunehmend bemerkbar; ihre Einschränkung ist die Voraussetzung für eine aufkommensneutrale Senkung der Steuersätze.

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Steu|er|ero|si|on, die: Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage (bes. bei der Einkommenssteuer) durch die Gewährung von Steuervergünstigungen vonseiten des Gesetzgebers.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Steuern — Abgaben; Gebühren * * * steu|ern [ ʃtɔy̮ɐn] <tr.; hat: (bei einem Fahrzeug) das Steuer, die Lenkung bedienen: das Schiff, Auto steuern. Syn.: ↑ fahren, ↑ führen, ↑ lenken, ↑ manö …   Universal-Lexikon

  • steuern — kontrollieren; regieren; lenken; dirigieren; manövrieren; führen; reglementieren; regeln; regulieren; schalten (technisch); verdrehen …   Universal-Lexikon

  • Freibetrag — Frei|be|trag 〈m. 1u〉 Betrag, der nicht der Besteuerung unterliegt * * * Frei|be|trag, der (Steuerw.): Betrag, der vor der Berechnung der Steuer vom Einkommen abgezogen werden kann. * * * Freibetrag,   ein bei der Ermittlung der… …   Universal-Lexikon

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  • Steueraushöhlung — Steuer|aushöhlung,   die Steuererosion …   Universal-Lexikon

  • Steuervergünstigungen — Steuervergünstigungen,   steuerliche Ausnahmeregelungen, die für bestimmte Haushalte und Unternehmen beziehungsweise für bestimmte besteuerbare Sachverhalte die Steuerschuld verringern und auf diese Weise für die öffentliche Hand zu… …   Universal-Lexikon

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